Tankentsorgung

Wieso ist es sinnvoll eine nicht mehr benötigte Tankanlage zu entsorgen?

  • Auch von nicht mehr genutzten Tankanlagen gehen Gefahren aus, da sich immer noch Restbestände an Heizöl, Ölschlamm oder sonstigen Rückständen in den Tanks befinden. Erfahrungsgemäß ist das oftmals mehr, als der Tankeigentümer vermutet.
  • Eine vorsorgliche ordnungsgemäße Entsorgung erspart ihnen viel Geld und Ärger und schont die Umwelt.
    Zudem wird verhindert, dass Ihr Grundstück im schlimmsten Fall im Altlastenkataster der zuständigen Behörden geführt wird und somit enorm an Wert verliert.
  • Die Demontage von Altanlagen schafft Platz auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Keller.
  • Bei Stilllegung / Entsorgung von Tankanlagen über 10.000 Liter Lagervolumen und Anlagen in Wasserschutzgebieten entfällt darüberhinaus auch die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht durch einen Sachverständigen.

Wie läuft eine Tankentsorgung ab?

  • An- und Abfahren
  • Die örtlichen Gegebenheiten begehen und mit dem Kunden die Vorgenesweise bei der Ausbringung der Teile besprechen.
  • Falls vorhanden, Schutzmauer, ganze Wand oder Luke mit darunterliegender Schutzmauer abbrechen, ausbringen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
  • Anschlüsse demontieren und Domdeckel öffnen.
  • Brauchbares Heizöl über Filter abpumpen. Wahlweise in eine andere Tankanlage wieder einfüllen oder zwischenlagern.
  • Abpumpen von Restmengen und deren ordungsgemäße Entsorgung.
  • Tank entgasen, Gefahrbescheinigung ausstellen, Innenraum reinigen.
  • Ölführende Leitungen spülen, abblinden und/oder demontieren und fachgerecht entsorgen.
  • Falls vorhanden, Kunststoffinnenhülle und Zwischenlage ausbauen und mit Nachweis entsorgen.
  • Restöl und Restölschlamm mit Nachweis entsorgen.
  • Lagerbehälter anbohren, Leckageflüssigkeit ablassen und abpumpen.
  • Leckageflüssigkeit mit Nachweis entsorgen, da diese als wassergefährdend (WGK1) eingestuft ist.
  • Leckanzeigegerät elektrisch freischalten, demontieren und entsorgen.
  • Tankanlage in ausbringbare Teile zerlegen, verladen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
  • Ünernahmeschein gemäß Abfallnachweisverfahren ausstellen.
  • Stilllegebescheinigung ausstellen.
  • Abnahme des Sachverständigen ab 10.000 Liter Lagervolumen oder in Wasserschutzgebieten koordinieren und begleiten.

 

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